Im Justiz- und Behördenskandal der Sonderklasse - "Lauter Zufälle und sonst gar nichts !" - dem Fall des wegen Verdacht der Verbrechen
des Betruges, der Nötigung und Erpressung, der Verleitung zu a) Amtsmissbrauch, b) falscher Beweisaussagen, c) Herstellung falscher Beweisurkunden, der Verleumdung, der Mitgliedschaft zu einer kriminellen Organisation (§ 278 StGB), sittlichen Gefährdung von Minderjährigen, jahrelangen Verletzung der Unterhaltspflicht und weiteren Delikten
angezeigten Multi-Funktionär beim BM f Frauen und Gesundheit (1030 Wien) "Emanuel Kohlhaupt", gab es "Überraschendes", das Empörung und Entsetzen erregen sollte ...
Die offenkundig rechtsverletzenden "Interessen" und Intentionen des Herrn BMFG-Multifunktionär "Emanuel Kohlhaupt" werden von einem gar "heiligen" Advokaten namens "Ch. P." vertreten.
Dem "heiligen" Advokaten - führendes Mitglied eines hochangesehenen Ritterordens - wurde in einer weiteren Causa ua. der Vorwurf gemacht, an einem Betrug mit einer Schadenssumme von einer Million Euro mitgewirkt zu haben ..
"Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären." Friedrich Schiller
Dem illustren Kreis um den kriminellen BMFG-Multifunktionars"Emanuel Kohlhaupt" hat sich nun eine Frau Dr. Franziska Hartl ( Bad Wimsbach und Thalheim b. Wels) beigesellt..
Die "zertifizierte" - wie sie hinzuweisen wusste - Sachverständige wurde von der wegen Verdacht mehreren Verbrechen angezeigten Favoritner Richterin Barbara Graf bzw. von der ebenfalls verdächtigen (Un)Rechtspflegerin Elisabeth Hackl beauftragt ein Gutachten zu erstellen.
Beileibe nicht ein Gutachten über den wegen Verdacht zahlreicher - oben angeführter -Verbrechen angezeigten BMFG-Multifunktionär "Emanuel Kohlhaupt" wegen ua dessen an Perversität nicht leicht zu übertreffenden "Anschauungsunterricht":
In Gegenwart zweier minderjährigen Buben der schockgestarrten (nunmehrigen Ex)Gattin zwischen die Beine zu greifen und grinsend "Kommentare und Hinweise" abzugeben ...
Oder Gutachten über jene Damen und Herrn "Staatsdiener", die einem eindeutig die Grenzen zur Perversität übersteigenden "Hedonismus" Ausdruck verliehen und den abartigen "Anschauungsunterricht" des Herrn "Kohlhaupt" als - par Ordre du Mufti ?? - nicht strafbar iS § 208 StGB anzusehen für zweckdienlich erachteten ...