Ein Auto in Wien zu haben bedeutet auch, die Parkregeln im eigenen Bezirk zu kennen. Das Parkpickerl ist eine Ausnahmebewilligung für die flächendeckende Kurzparkzone deines Wohnbezirks; es reserviert keinen Parkplatz.

Deinen Antrag vorbereiten

  1. Berechtigung prüfen. Relevant sind Hauptwohnsitz, Fahrzeug und Zulassung. Für Leasing-, Miet- und Firmenautos gibt es zusätzliche Voraussetzungen und Nachweise.
  2. Zulassungsschein bereitlegen. Bei einem persönlichen Antrag brauchst du auch einen amtlichen Lichtbildausweis. Bei Sonderfällen lies die Unterlagenliste der Stadt sorgfältig durch.
  3. Antragsweg wählen. Es gibt Online-Anträge mit und ohne ID Austria. Persönlich ist das Bezirksamt deines Hauptwohnsitzes zuständig.
  4. Laufzeit auswählen. Das Parkpickerl kann für mindestens vier Monate und höchstens zwei Jahre beantragt werden. Bereits begonnene Monate zählen voll.
  5. Gebühren und Zahlung prüfen. Die Gesamtkosten hängen auch vom Antragsweg ab. Verwende die aktuelle Gebührenübersicht statt eines älteren Preisbeispiels.

Nicht sofort losparken

Ein abgeschickter Antrag allein ist noch kein gültiges Parkpickerl. Voraussetzungen und Zahlung müssen vollständig vorliegen. Kontrolliere den Bescheid und die Gültigkeit. Einen physischen Kleber stellt die Stadt seit Oktober 2023 nicht mehr aus.

Nach dem Umzug

Wohnsitz- oder Kennzeichenänderungen können eine Änderung des Parkpickerls erfordern. Prüfe das frühzeitig. Geschäftsstraßen haben zusätzliche Regeln: Dein Parkpickerl ersetzt dort nicht jede Zeitbegrenzung.

Offizielle Informationen

Stand: 3. Oktober 2026. Prüfe vor deinem nächsten Schritt die verlinkte Serviceseite auf Änderungen.